Gynäkologie und Geburtshilfe
Leistungsspektrum Gynäkologie und Geburtshilfe
Vertragsärztliche Leistungen Gynäkologie und Geburtshilfe (Kassenleistungen)
- Gynäkologische Grundversorgung
- Wundversorgung nach Operationen
- Betreuung und Nachsorge bei gynäkologischen Tumorerkrankungen
- Portversorgung
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (siehe www.frauenaerzte-im-netz.de)
- Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen + entsprechender Ultraschall
- CTG, Tocographie
- Hormondiagnostik im Rahmen der Kinderwunschdiagnostik
- Betreuung von Risikoschwangerschaften
- Betreuung nach Entbindung unter anderem Rückbildungsberatung
- Stillberatung
- Ultraschall zur Erkennung oder Ausschluss gynäkologischer Erkrankungen
- Verhütungsberatung
- Standardimpfungen (Frauen), HPV-Impfung bis zum 18. Lebensjahr
- Beratung bei Wechseljahresbeschwerden ggf. Hormontherapie


Zusätzliches Leistungsspektrum- IGeL nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
- Ultraschall zur Erweiterung der Krebsfrüherkennung (symptomlose, nicht tastbare Tumore im Unterbauch)
- Infektionsdiagnostik (z.B. HIV, Chlamydien bis 25. Lebensjahr kostenlos; HP-Viren )
- Thin-Prep-Abstriche (erweiterte Methode zum Ausschluss o. Erkennen veränderter Zellen am Gebärmutterhals)
- spezielle Hormonanalysen (in Zusammenarbeit mit spezialisiertem Labor)
- Einlage oder Entfernung von Spiralen und deren Lagekontrolle durch Ultraschall (1.Kontrolle nach Einlage zahlt KK)
- Wunschinjektionen z.B. Dreimonatsspritze (Depotspritze)
- Immunologischer Stuhltest
- Reiseimpfungen, HPV-Impfung nach 18. Lebensjahr (zur Vermeidung von durch HP-Viren auslösbaren Gebärmutterhalskrebs)
- Ärztliche Bescheinigungen
- Schwagerschaftstest auf Wunsch
Während der Schwangerschaft IGeL
- Vorsorge-Plus in der Schwangerschaft: Ausschluss von Infektionen, die das Kind gefährden können
- Blutuntersuchungen auf Infektionskrankheiten (Toxoplasmose, Ringelröteln, Varizellen)
- Zusätzlicher Wunschultraschall
- Mikrobiologischer Abstrich zum Test auf B-Streptokokken
Die Abrechnung der aufgeführten Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), da sie in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen getragen werden. Bei Fragen und Terminwünschen hilft Ihnen das Praxispersonal gern weiter.